Barbara Buschow
31. März 2012 10:12
Seit der Finanzkrise 2007 hat wohl jeder schon den Begriff „Bad Bank“ gehört.
In einer Bad Bank werden notleidende Kredite (das sind solche Kredite, bei denen der Schuldner mit der Erfüllung seiner Pflichten in Verzug ist) gesammelt . Für sie haftet dann der Staat oder eine andere übergeordnete Organisation. Dieses Vorgehen ist besonders für sanierungsbedürftige Banken attraktiv, denn nach Auslagerung ihrer faulen Kredite sieht deren Bilanz wieder tiptop aus, von außen betrachtet erwirtschaften sie sogar Gewinne.
Zu kompliziert?
Dann einfacher:
Griechenland hat über Jahre hinweg mehr Geld ausgegeben, als es eingenommen hat. Das fehlende Geld hat der Staat sich geliehen, z.B. bei der Commerzbank.
Nun kann Griechenland seinen Kredit bei der Commerzbank nicht zurückzahlen – die Commerzbank hat eine Menge „fauler Kredite“ in ihrer Bilanz und steht eigentlich schlecht da.
Also sagt man, ab heute hat nicht mehr diese Bank die faulen Kredite, sondern eine andere – die Bad Bank.
Nun steht Griechenland wieder gut da und die Commerzbank auch...die Bad Bank hat jetzt die Probleme, aber dafür steht ja der Staat gerade.
Noch zukompliziert?
O.K., dann so:
Der Staat hat über Jahre hinweg mehr Geld für das Gesundheitswesen ausgegeben, als er eingenommen hat. Das Geld dafür haben die „kranken Kassen“ (hier ist der Name schon Programm..) bereit gestellt.
Da der Staat aber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, sind diese jetzt eigentlich dringend sanierungsbedürftig und lagern ( GANZ GENAU!!) ihre faulen Kredite -sprich alles was sie nicht bezahlen können oder wollen- an die Apotheken aus.
Nun steht der Staat wieder gut da, die Krankenkassen erwirtschaften Milliardenüberschüsse und die deutschen Apotheker haben die Probleme..
.- leider (oder Gott sei Dank – je nach dem) hinkt ab da der Vergleich etwas, denn die Bad Bank/Apotheker haben niemanden, der für sie gerade steht.
Wissen Sie übrigens was eine ZOMBIE BANK ist?
Eine Zombie Bank betreibt trotz Insolvenz weiter Bankgeschäfte, da faule Kredite bilanztechnisch einfach abgeschrieben werden.
Zu kompliziert?
O.K. dann so:
Das deutsche Gesundheitswesen ist pleite und die Apotheken längst abgeschrieben !!!
...obwohl... es könnte natürlich auch durchaus sein, dass die deutschen Apotheken längst pleite sind und trotzdem weiter arbeiten, weil sie ihre Forderungen immer wieder einfach abschreiben...(müssen)
dann lautet die Überschrift natürlich Zombies=Apotheker
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Pharmama
29. März 2012 10:44
Vor ein paar Wochen: Eine Frau um die 40 kommt in die Apotheke und verlangt spezifisch die Apothekerin zu sprechen. In dem Fall: mich.
Sie fängt an mir etwas über den Schmerz in ihrem Knie zu erzählen. Ziemlich typisch bis dahin, aber dann beendet sie ihre Geschichte mit: „Warum?“
Ich erkläre ihr, dass wir kaum eine Möglichkeit haben, zu wissen, woher ihre Schmerzen kommen – es sei denn vielleicht, sie geht das Knie scannen.
Frau: „Oh, das ist eine gute Idee, könnten Sie das Knie für mich scannen?“
Pharmama: „Umm, nein, das kann ich nicht, dafür müssen sie zu einem Arzt oder besser noch, ins Spital. – Aber ich kann ihnen vielleicht etwas geben, gegen die Schmerzen. Zum Beispiel diese Salbe hier…“
Frau: „Nein, danke, ich mag keine Medikamente und chemischen Sachen. Ich hätte gerne etwas natürliches.“
Auch die Wallwurz Salbe kam nicht an – nicht natürlich genug. Und Homöopathie? Zu mainstream.
Na dann nicht.
Sie ging dann nach langer, langer Zeit, ohne irgendetwas gekauft zu haben.
Und jetzt ist sie zurück und beklagt sich über ein Jucken.
Am liebsten würde ich ja sagen: „Sie suchen etwas natürliches, nicht? – wie wäre es mit kratzen?“
Ach – ich wünschte.
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Sven Rothfuß
27. März 2012 17:40
Der Zulassungsausschuss ist gemäß § 33 Abs. 3 Satz 1 Ärzte-ZV zuständig für die Erteilung der Genehmigung zur gemeinsamen Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit. Im Zuge solcher Genehmigungsverfahren werden Vertragsärzte und Berater regelhaft mit der Auffassung des Zulassungsausschusses für Ärzte Düsseldorf konfrontiert, wonach zumindest in einem Zeitrahmen von fünf Jahren eine paritätische Beteiligung am Gesellschaftsvermögen der zu gründenden Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) erreicht sein müsse. Diese Erfahrung mussten in dem vom LG Düsseldorf entschiedenen Fall auch zwei Vertragsärzte machen, die die Genehmigung ihrer BAG unter Vorlage eines Gesellschaftsvertrages beantragt hatten, der eine paritätische Beteiligung am Gesellschaftsvermögen für die Gesellschafter nicht vorsah; vielmehr sollten die beteiligten Gesellschafter im Verhältnis 59 % zu 41 % am Gesellschaftsvermögen nach Einbringung ihrer jeweiligen Einzelpraxen beteiligt sein. Der Zulassungsausschuss für Ärzte Düsseldorf lehnte die Genehmigung ab, weil der Gesellschaftsvertrag keine juristisch belastbare Option auf eine paritätische Vermögensbeteiligung vorsah. Der hiergegen gerichtete Widerspruch zum Berufungsausschuss war erfolgreich. Der Berufungsausschuss erteilte die Genehmigung.
Da das Widerspruchsverfahren aufschiebende Wirkung hatte und sie damit ihre Berufsausübungsgemeinschaft nicht – wie geplant – beginnen konnten, beanspruchten die betroffenen Vertragsärzte Schadensersatz von der KV Nordrhein. Dieser Schadensersatzanspruch war Gegenstand der Entscheidung des LG Düsseldorf vom 30.03.2011 (5 O 724/06).
Das LG Düsseldorf gab dem Schadensersatzanspruch grundsätzlich statt. Die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit der KV Nordrhein für die von ihr bestellten Mitglieder des Zulassungsausschusses stehe nach der Entscheidung des BGH vom 12.04.2006 (III ZR 35/05) fest. Die KV Nordrhein könne sich in diesem Zusammenhang nicht zu ihren Gunsten auf das Beratungsgeheimnis des § 41 Abs. 3 Ärzte-ZV in dem Sinne berufen, dass nicht feststellbar sei, ob die von der KV Nordrhein entsandten Mitglieder im Zulassungsausschuss gegen die Erteilung der Genehmigung gestimmt haben. Dieses in der Zulassungsverordnung normierte Beratungsgeheimnis könne jedenfalls nicht zu Lasten der antragstellenden Vertragsärzte gehen, sondern müsse sich letztlich nachteilig auf die Rechtsposition der KV Nordrhein auswirken.
Weiter stellte das LG Düsseldorf fest, dass die Ablehnung des Zulassungsausschusses für Ärzte Düsseldorf wegen einer nicht paritätischen Beteiligung am Gesellschaftsvermögen der beiden Gesellschafter nicht im Einklang steht mit der Rechtsprechung des BSG zur Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit in freier Praxis. Dabei bezog sich das LG Düsseldorf auf das Urteil des BSG vom 23.06.2010 (B 6 KA 7/09 R). Das LG Düsseldorf führt in diesem Zusammenhang aus:
„Aus der Rechtsprechung des BSG, die in erster Linie die Tragung eines wirtschaftlichen Risikos fordert und nur sekundär auf eine substantielle Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft abstellt, konnte der Zulassungsausschuss jedenfalls nicht ableiten, dass eine gleichgewichtige Beteiligung am Gesellschaftsvermögen für die Bildung einer Gemeinschaftspraxis zu fordern ist. Eine Beteiligung von 59 % zu 41 % reicht unter allen Umständen aus, da eine gleichgewichtige Beteiligung in Literatur und Rechtsprechung nicht gefordert wird (…). Als problematisch wird lediglich eine sogenannte Null-Beteiligung angesehen (vgl. BSG, Urteil vom 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R -), also wenn einer der Partner gar nicht am Vermögen der Gesellschaft beteiligt ist.“
Die Entscheidung des LG Düsseldorf zeigt, dass mitunter in Zulassungsausschüssen vertretene Rechtsauffassungen, die weder die Gesetzeslage, die Rechtsprechung oder die juristische Literatur hergeben, zu Amtshaftungsansprüchen führen können. Anders formuliert: Antragsteller, die mit ihrem Begehren bei den Zulassungsgremien nicht durchdringen können, sollten nicht den Weg scheuen, negative Entscheidungen des Zulassungsausschusses juristisch auf ihre Fehlerhaftigkeit überprüfen zu lassen, um gegebenenfalls Amtshaftungsansprüche geltend machen zu können.
RA Sven Rothfuß
Fachanwalt für Medizinrecht
Dr. Halbe - RECHTSANWÄLTE
www.medizin-recht.com
Pharmama
26. März 2012 10:40
Telefoniere und frage spezifisch nach der Apothekerin, dann beklage Dich lautstark und langwierig über die neuen jungen Nachbarn in deinem Wohnhaus, die Nachts gerne laut feiern und frage 10 Minuten später ob die Apotheke auch Ohrenstöpsel verkauft.…
Rufe am nächsten Tag wieder an und halte die Apothekerin weitere 10 Minuten am Telefon fest nur um zu fragen, ob die Vitamin C Kapseln, die wir verkaufen auch klein sind, denn sie seien nur eine kleine Person und können auch nur kleine Tabletten schlucken. Viele Minuten später frage nach, was für eine Farbe die Kapseln haben, denn sie können keine Tabletten oder Kapseln haben, die farbig sind.
…Seufz.
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Pharmama
25. März 2012 10:38
Pharmama: “Nehmen sie sonst noch andere Medikamente ein?”
(Ihr kennt das schon – das muss ich wissen, um eventuelle Wechselwirkungen abzuklären)
Kunde (schnippisch): “Ich nehme nur die Medikamente, die ich nehmen muss.”
Das ist keine Antwort auf meine Frage! Aber was er kann, kann ich auch
Pharmama: “Okayyy … und was für welche müssen sie nehmen?”
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