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Der arme Fritz!!

Barbara Buschow  vLine  27. Oktober 2007 19:02   Dieser Blog wurde von einer Privatperson erstellt und enthält persönliche Meinungen oder Erfahrungen.

 
Dies war wahrlich nicht die Woche des grossen Konzernlenkers und gesundheitspolitischen Vordenkers Fritz Oesterle:
- Die Stiftung Warentest bescheinigte den Versandapotheken zwar immerhin Fortschritte, bemängelt dennoch weiterhin die schlechte Beratungsqualität.
- Der Bundesgerichtshof vertagte seine Entscheidung bezüglich der gesetzeskonformität der niederländischen Versandapotheke Doc Morris auf Dezember, anstatt gefälligst sofort ein Urteil zugunsten von Celesio zu fällen.
- Und zu allem Übel bringt das Land NRW unter Federführung von Herrn Laumann auch noch eine Bundesratsinitiative zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamentes auf den Weg.
Da muss man seinen Frust einfach irgendwo loswerden und mal so richtig vom Leder ziehen!
Und wo ginge das wohl besser, als im Kreise Gleichgesinnter, die übelste Stammtischparolen und Totschlagargumente auch noch mit Applaus honorieren, wenn der Vortragende nur oft genug ihre Vorurteile gegen eine bestimmte Berufsgruppe bedient...
Also machte sich der arme Fritz auf nach Berlin zu den Bündnis90/die Grünen und beschwerte sich über die ach so miserable Beratungsleistung der selbstständigen Apotheker in Deutschland.
Es gäbe da doch tatsächlich Apotheker,die nicht bei jedem Kauf einer Schachtel Thomapyrin eine intensive Beratung zu Risiken und Nebenwirkungen vorschalten!!
Der Grund ist für Fritzchen auch schon klar, es gibt nämlich“... einige Apotheker, die ihre Schuldenlast dazu veranlasst, nach Wegen zu suchen, um ihr Einkommen aufzubessern“ Daraus folgert für den logisch begabten Fritz: „Es ist doch egal, ob Sie vom Kapital beherrscht werden oder von Ihrer Ehefrau.“
Herr Oesterle muss mit Schuldenlast wohl horrende Unterhaltszahlungen an Ex-Ehefrauen meinen, oder wie kommt man auf einen solch bestechenden Vergleich?? ( frage als Apothekerin mal meinen Gatten...der hat als Informatiker von Logik mehr Ahnung)
Und wem das noch nicht gereicht hat, und nicht bereit ist Fritzchen Petition „Alle Apotheken Celesio“ sofort zu unterschreiben, dem verrät er noch ein in Apothekerkreisen wohlgehütetes Geheimnis: Viele von uns überlassen nämlich „nachmittags ihre Apotheke ihren Stellvertretern, um selbst Motorrad zu fahren.“, wohingegen es nach Fritzchen Kettenapotheker an der inneren Einstellung nicht missen lassen.
Offen ließ Herr Oesterle an dieser Stelle, wie er den angestellten, kapitalbeherrschten und dennoch ständig unabhängig beratenden Superapothekern die dann fällige 50 Stunden-Woche finanzieren will...
War `halt nicht seine Woche und wahrscheinlich muß Fritzchen auch noch die demnächst fälligen (miesen?)Quartalszahlen argumentativ vorbereiten.
Wie wäre es mit „besondere Belastungen, da Vorstandsvorsitzender Abfindungszahlungen an Ex getätigt hat und zum Frustabbau eine Motoguzzi erwarb" - statt "..noch mehr Apotheker haben der Gehe den Rücken gekehrt!"
In diesem Sinne

Bin zur Fahrstunde für meinen Motorradführerschein!!
 
 

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Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan...

Barbara Buschow  vLine  24. Oktober 2007 17:46   Dieser Blog wurde von einer Privatperson erstellt und enthält persönliche Meinungen oder Erfahrungen.

 
Seit nunmehr fast sieben Monaten erklären wir den GKV Patienten jeden Tag aufs Neue die Gesundheitsreform, warum wir alle sparen müssen, und warum sie statt ihres gewohnten Medikamentes nun ein anderes bekommen. Ich denke mal, wir Apotheker haben da einen ganz guten Job gemacht, denn die Wogen haben sich inzwischen geglättet und kaum jemand wundert sich noch ernsthaft, wenn er jedes zweite oder dritte Mal ein anderes Präparat bekommt.
Da freut es mich natürlich ganz besonders, wenn die TK nun ihr „Serviceangebot nochmals verbessert“ hat:
Unaufgefordert versendet sie neuerdings schicke Hochglanzbroschüren von Doc Morris, in denen auf den „speziellen Vorteilsservice der TK und der Versandapotheke Doc Morris“ hingewiesen wird:
„Sparen auf Rezept“ heißt es da - ich finde man sollte ehrlicherweise formulieren „Geldverdienen mit Rezepten“.
Das Prinzip dürfte bekannt sein: Ein von der Zuzahlung befreiter Versicherter erhält von diesen Wohltätern die Hälfte der theoretisch anfallenden Rezeptgebühr gutgeschrieben und sobald sich 30 Euro angesammelt haben auf sein Girokonto überwiesen.
Opa Hinkefuß hat mir schon mal vorgerechnet, dass für ihn dabei ein ganz hübsches Sümmchen drin ist, schließlich benötigt er sehr viele Medikamente, und vielleicht kann er seinen Arzt ja noch dazu bringen ihm das eine oder andere zusätzlich aufzuschreiben...
Zur Not, er hat ja eine Befreiung und braucht die Praxisgebühr auch nicht zu bezahlen, könnte man ja noch ein paar weitere Ärzte besuchen – Zeit genug hätte er ja...
Und nachdem ich ihm ja so schön erklärt habe, wie das mit den Rabattverträgen läuft, braucht er diese Telefonhotline des Versandes ja nicht mehr anrufen, wenn er mal wieder eine neue Schachtel in seinem Paket gefunden hat, er weiß ja Bescheid: Rabattvertrag, Lieferschwierigkeiten, aut idem...
Vielen vielen Dank liebe Techniker Krankenkasse!!!
Solltet ihr euch allerdings demnächst wundern, warum eure Arzneimittelausgaben so angestiegen sind, lasst bitte die Apotheker vor Ort und die Ärzte aus dem Spiel – bedankt euch bei Doc Morris und dem Funktionär, der diese geniale Marketingidee hatte

Ach ja – und wundert euch bitte nicht, warum Ich, meine Familie und meine Mitarbeiter demnächst auf eure tollen Angebote verzichten – ausnutzen lassen wir uns nämlich nur sehr ungern!!!
( Der Mohr kann gehen ...-und eine Krankenkasse suchen, die nicht versucht ihren Versicherten den Versandhandel schmackhaft zu machen)
 
 

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Einwilligung in die Behandlung Minderjähriger

Sven Rothfuß  vLine  24. Oktober 2007 12:44   Dieser Blog wurde von einer Privatperson erstellt und enthält persönliche Meinungen oder Erfahrungen.

 

Immer wieder stellt sich die Frage, wer bei der Behandlung Minderjähriger die Einwilligung in die Behandlung geben kann und muß. Parallel dazu stellt sich die Frage, wer der Adressat der erforderlichen Risikoaufklärung ist. Hierbei ist zunächst festzuhalten, daß die erforderliche Einwilligung den Eingriff, der an sich von der Rechtsprechung als Körperverletzung gewertet wird, rechtfertigt, so daß die für das Strafrecht entwickelten Grundsätze zur Anwendung kommen. Dies führt jedoch dazu, daß es für die Wirksamkeit der Einwilligung in die Behandlung nicht allein auf die Geschäftsfähigkeit des Patienten, sondern auf dessen Urteils- und Willensfähigkeit ankommt. Verfügt der minderjährige Patient über eine entsprechende Einsichtsfähigkeit und Urteilsvermögen, ist daher dem Patienten zumindest ein Vetorecht gegen die Fremdbestimmung durch die gesetzlichen Vertreter zuzubilligen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 10.10.2006, Az.: VI ZR 74/05 klargestellt und weiter ausgeführt, daß auch minderjährige Patienten entsprechend aufzuklären sind, um von diesem Vetorecht Gebrauch machen zu können.


Zwar genügt regelmäßig die Aufklärung und Einwilligung der Eltern. Jedenfalls dann, wenn der Patient ein gewisses Alter und Urteilsvermögen erreicht hat und es sich um einen elektiven Eingriff handelt, sollte aber der Patient zwingend mit in das Aufklärungsgespräch einbezogen werden.


Problematisch ist dann naturgemäß der Konfliktfall, d.h. wenn sich die gesetzlichen Vertreter und der minderjährige Patient widersprechen. Kann in solchen Fällen aus medizinischer Sicht das Erreichen der Volljährigkeit abgewartet werden, sollte der Eingriff zunächst zurückgestellt werden. Handelt es sich um einen Angriff mit gewisser Dringlichkeit, muß beispielsweise im Falle der Verweigerung eines Eingriffs aus religiösen Gründen, eine vormundschaftliche Genehmigung gegebenenfalls im Eilverfahren eingeholt werden. Ist für eine solche keine Zeit mehr, kann der Eingriff unter dem Gesichtspunkt der mutmaßlichen Einwilligung ohne vorläufige Anordnung des Vormundschaftsgerichts vorgenommen werden. Verfügt der minderjährige Patient über die notwendige Einsichts- und Willensfähigkeit, kann in diesen Fällen ohnehin der Eingriff auch gegen den Willen der Eltern durchgeführt werden.

Unter dem Strich bleibt für den Arzt die Problematik, daß er bei minderjährigen Patienten in die Zwickmühle geraten kann, wem gegenüber die Aufklärung zu erfolgen hat und wessen Einwilligung relevant ist. Hier empfiehlt es sich, die Aufklärung möglichst gegenüber allen Seiten, d.h. beiden Erziehungsberechtigten und dem Minderjährigen vorzunehmen. Dies jedenfalls bei schwerwiegenden Eingriffen mit erheblichen Risiken. Dabei wiederum muß die ärztliche Schweigepflicht beachtet werden, die selbstverständlich bei Vorliegen einer gewissen Einsichtsfähigkeit auch gegenüber den Erziehungsberechtigten gilt. Bei Privatpatienten wiederum stellt sich eine weitere Problematik. Grundsätzlich kann nämlich der Minderjährige ohne seine Erziehungsberechtigten keinen wirksamen Behandlungsvertrag abschließen. Bei der Behandlung von Minderjährigen ohne die Einwilligung der Erziehungsberechtigten riskiert der Behandler also seinen Vergütungsanspruch.

 
 

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Tod durch Behandlungsfehler

Stefanie Bachstein alias Hanne Schnabel  vLine  22. Oktober 2007 14:10   Dieser Blog wurde von einer Privatperson erstellt und enthält persönliche Meinungen oder Erfahrungen.

 
Schweigen nach einem Zwischenfall – das zweite Trauma
Unsere siebenjährige Tochter starb vor 11 Jahren an meinem 46. Geburtstag durch eine unerkannte Fehlintubation im Rettungswagen. Der Beatmungsschlauch befand sich fälschlicherweise in der Speiseröhre. Durch das Schweigen danach wurde ich zusätzlich zum Schmerz über den Tod meines Kindes, mehrfach traumatisiert – und nicht nur ich, sondern meines Erachtens auch die junge Notärztin, der dieser Fehler unterlief, und mit der ich einige Zeit in Kontakt stand.

Frühjahr 1996
Unsere 7-jährige Jule hatte auf dem Schulweg einen Verkehrsunfall. Dabei wurde sie vom Außenspiegel eines fahrenden PKW im Gesicht getroffen. Rettungswagen und Notarztwagen waren in kürzester Zeit am Unfallort.
Eine Fehleinschätzung der Lage und eine Fehlintubation der erstversorgenden Notärztin haben laut gerichtsmedizinischem Gutachten den Tod unseres Kindes verursacht.
Im Notarztprotokoll war das Glasgow-Komaschema mit 14 angegeben. Die Notärztin hatte unter der Verdachtsdiagnose, „schweres Schädel-Hirntrauma“, eine Intubation vorgenommen, unser Kind war relaxiert und die Spontanatmung ausgeschaltet. Ein Rettungshubschrauber war angefordert. Als der herbeigerufene Hubschraubernotarzt, ein Anästhesist, eintraf, sah er sofort, dass Jule fehlintubiert war. Trotz aller Anstrengung konnte er Jules Leben nicht retten. Sie starb im Hubschrauber auf dem Flug ins nächste größere Klinikum. Der Hubschraubernotarzt und die Klinik vertuschten den folgenschweren Fehler ihrer Kollegin nicht. Dafür sind wir bis heute dankbar. Der diensthabende Klinikarzt teilte uns mit, dass Jule gestorben sei und informierte uns wahrheitsgemäß, dass eine Fehlintubation vorläge. Deshalb sei die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und eine gerichtsmedizinische Obduktion angeordnet, gegen die wir nichts unternehmen könnten. Um das rechtsmedizinische Gutachten zu erhalten, müssten wir uns einen Anwalt nehmen. Ich war so im Schock, dass ich nur verstand „Jule ist tot“ – was eine Fehlintubation ist, wusste ich damals nicht. Als mir befreundete Ärzte am Nachmittag erklärten, was das bedeutet, geriet ich in Panik. So durfte mein Kind nicht gestorben sein, das würde ich nicht verkraften. Das durfte einfach nicht wahr sein. Ich zog ich mich innerlich auf die Position zurück: „Jule wäre sowieso gestorben - an ihren schweren Verletzungen“. Ich kann mir vorstellen, dass diese Schutzhaltung auch bei der jungen Notärztin, die damals als Assistenzärztin in einem Krankenhaus arbeitete, in ähnlicher Weise vorhanden war.

Herbst 1996
Nach Jules Tod habe ich psychologische Hilfe in Anspruch genommen und ein halbes Jahr intensiv um mein Kind getrauert. Mitte September erhielten wir das Gerichtsmedizinische Gutachten. Schwarz auf weiß lasen wir, dass Jule eindeutig durch die Fehlintubation gestorben ist. Das Gutachten ging von 7-10 Minuten unerkannter Fehlintubation aus. Gegen die Ärztin wurde weiter ermittelt. Das Rettungsteam hatte bei der Vernehmung durch die Kriminalpolizei zu Protokoll gegeben, dass niemand die Fehlintubation in die Speiseröhre bemerkt habe. Für mich war das Schlimmste eingetroffen, obwohl Jule schon ein halbes Jahr tot war, denn ich musste mich nun der Tatsache stellen, dass unser Kind so gestorben war. Es begann für mich die Auseinandersetzung mit dem Geschehenen. Ich wollte die Ärztin persönlich kennen lernen und suchte das Gespräch. Wir verabredeten und in ihrem Büro in der Klinik.
Bei diesem ersten Treffen versuchte Frau Dr. Fiedler mir klar zu machen, dass sie sich in dem gerichtsmedizinischen Gutachten ungerecht beurteilt fühle. Ich spürte die Wut in mir hochsteigen, doch ich wollte nicht mit ihr streiten, sondern sie als Mensch kennen lernen und lenkte das Gespräch in eine andere Richtung. So kam es, dass sie während dieser Begegnung zwei Sätze sagte, die mich tief berührten: "Ich bin schon zweimal durch ihre Strasse gefahren aber ich habe mich zu sehr geschämt, um bei ihnen zu klingeln."
Auf meine Frage, ob sie jemanden habe, der sie in ihrer jetzigen Lage unterstütze, antwortete sie: "Nicht wirklich, meine Kollegen sagen schon mal "Kopf hoch" oder so etwas in der Art. Mein Chef Dr. Adams meint, ich solle ganz normal weiterarbeiten, auch als Notärztin und so tun, als sei nichts geschehen."
Dann schaute sie mir in die Augen und sagte: "Es ist verrückt, aber manchmal habe ich, wenn ich mit dem Auto an einer Kreuzung warten muss, eine wahnsinnige Angst, Sie könnten neben mir halten... Ich bekomme dann Herzklopfen und Schweißausbrüche. Ähnlich ist es, wenn ich durch die Willy-Brand-Straße fahren muss..." - die Straße, in der Unfall passierte. Frau Dr. Fiedler war nicht die abgebrühte Medizinerin, die das alles nichts anging. Ich reichte ihr zum Abschied in einer sehr bewussten Geste die Hand. Dieses Gespräch bewog mich, die Notärztin zu schützen, wo ich es vermochte, z. B. in dem ich die Medien nicht informierte und ihren Namen nicht preisgab.

Sieben Jahre später – 2003
Durch Zufall erfuhr ich sieben Jahre nach dem Tod unseres Kindes, was sich im Rettungswagen wirklich zugetragen haben soll. Es habe mehrere Fehlversuche beim Intubieren gegeben. Immer wieder habe der Beatmungsschlauch in der Speiseröhre gesteckt. Einer der Rettungssanitäter soll beim letzten Versuch gesagt haben "Könnte der Schlauch nicht wieder falsch liegen?" Die Ärztin verneinte.
Jule hatte keine Chance. Dieses wurde und wird bis heute verschwiegen. Aus einem Fehler, der nicht angeschaut werden darf, kann niemand lernen. Erst seitdem ich weiß, was wirklich passiert ist, bin ich darüber zur Ruhe gekommen. Vorher war ich nie das Gefühl los geworden, dass da etwas nicht stimmt. Die Wahrheit hat mir mehr geholfen als das Verschweigen.
Was für uns hilfreich gewesen wäre:
1. Wahrhaftigkeit und Offenheit Wenn die Ärztin zu uns gekommen wäre und zu ihrem Fehler hätte stehen können und dürfen. 
2. Mit-Schmerz und Mit-Trauer

Wenn die eigene Betroffenheit und Trauer für uns spürbar geworden wäre, auch von Vorgesetzten oder Kollegen. 
3. Die Zusage an uns Eltern, aus dem Fehler zu lernen
Zum Beispiel durch eine genaue Fehleranalyse
www.stefanie-bachstein.de
 
 

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U69 auf Tauchfahrt.

Frank Antwerpes  vLine  19. Oktober 2007 22:39   Dieser Blog wurde von einer Privatperson erstellt und enthält persönliche Meinungen oder Erfahrungen.

 
"Ärzte sollen Patienten verpetzen" - diese Headline geisterte in den letzten 2 Wochen reichlich durch die Tages- und Fachpresse. Gemeint war die geplante Meldepflicht für Ärzte bei Komplikationen nach Tätowierungen oder Piercings. Doch hoppla, ein Nutzer im DocCheck Forum machte mich darauf aufmerksam, dass diese Angelegenheit nicht nur geplant, sondern schon beschlossene Sache sei.

Und tatsächlich: Im heute vom DIMDI veröffentlichten, neuen ICD10-GM ("GM" für "German Modification") findet sich plötzlich eine neue Rubrik U69.1-! mit dem unschuldigen Titel "Sekundäre Schlüsselnummern für besondere administrative Zwecke". Unter der Tauchboot-verdächtigen Ziffer U69.10! heißt es dort:
Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist. Hinw.: Die Schlüsselnummer dient der Umsetzung des § 52 SGB V (Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden) und ist verpflichtend anzugeben.

Mit anderen Worten: Die Meldepflicht ist nicht nur geplant - sie ist schon da. Immer schön auf Seerohrtiefe bleibend, hat die Gesundheitsbürokratie die neuen Kürzel in den ICD10 eingeschleust. Und nun soll sie jeder Arzt verbindlich dokumentieren. In Zukunft kann der Behandler also nur über die Dinge schweigen, für die es keinen Code gibt - oder auch nicht. Denn da wäre auf Steuerbord ja noch reichlich Platz für weitere Ziffern, um das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient erfolgreich zu torpedieren, zum Beispiel:
U69.11! Lungenkarzinom bei Verdacht auf Nikotinabsusus
U69.12! Leberzirrhose nach chronischem Alkoholmissbrauch
U69.13! Sprunggelenksdistorsion durch Freizeitfußball
U69.14! Innenmeniskusläsion im Skiurlaub

Kostendämpfung ahoi!
 
 

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