Thomas Luft
17. Juni 2008 12:09
Seit kurzem dürfen wir Apotheker die Rabattverträge dann nicht einhalten, wenn wir "pharmazeutische Bedenken" haben. Was das genau ist hat mir noch niemand erklärt, aber ich nutze das z.B. bei Psychopharmaka oder bei Epileptikern. Schließlich sind das a) schwierige Patienten und b) weiß man nie genau was der ein oder andere Hilfsstoff da noch ausmacht.
Allerdings gibt es da ein Problem: unsereiner muss natürlich dokumentieren warum er den Rabattvertrag nicht einhält. Das geht noch, wenn nur ein Medikament verordnet ist. Wenn aber derer drei auf dem Rezept stehen und dann noch zusätlich die PZNs, irgendwas von "vermutlich ist dieses Medikament zuzahlungsbefreit" und noch Einnahmehinweise, wird das doch recht eng.
Deshalb fordere ich Din A5 statt Din A6-Formulare. Da kann ich dann meinen pharmazeutischen Sermon a la "Wurde nicht ausgetauscht, weil der Patient gut eingestellt ist und die Compliance bei einer Umstellung fraglich ist" hinschmieren. Im Moment wird das alles sehr krakelig.
Aber gut, die Kassen wollen das so, ich bin ein dummer Apotheker, der ja keine Ahnung hat und damit schließlich willfähriger Knecht der Krankenkassen. Um gute Versorgung der Patienten geht es ja schon lange nicht mehr...
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